Rechtsanwalt für Arzthaftung / Arzthaftungsrecht in Hamburg
Herzlich Willkommen auf der Website von Rechtsanwalt A. Khodakarami in Hamburg.
Ich bin in Hamburg als Anwalt im Medizinrecht, hier insbesondere im Arzthaftungsrecht tätig und biete Ihnen für diesen Bereich meine Dienste an. Das Dienstleistungsangebot richtet sich gleichermaßen an Patienten und Ärzte.
- Möglichkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeld
Wie sieht es mit den Kosten aus?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Vergütung nach dem RVG orientiert sich in erster Linie an der Höhe des Streitwertes. Nach dem RVG kann die Abrechnung aber auch aufgrund einer Vergütungsvereinbarung erfolgen. Oder die Vergütung orientiert sich an dem Ausgang des Rechtsstreits (Erfolgshonorar).
Erfolgshonorar: Erfolgshonorar heißt, dass das Anwaltshonorar nur im Erfolgsfall bezahlt werden muss. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten biete ich eine solche Vereinbarung an. Auch wenn nur begrenztes Kapital zur Verfügung steht, braucht ein rechtliche Auseinandersetzung nicht gescheut zu werden.
Was heißt “im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten”?
Dieser Rahmen wird durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gesteckt. Ob ein Erfolgshonorar vereinbart werden kann, richtet sich nach § 4a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dort heißt es: „Ein Erfolgshonorar […] darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. […]“ Gerne kläre ich Sie in einem persönlichen Gespräch in meinen meiner Kanzlei in Hamburg oder auch telefonisch unter 040 3867 4015 bzw. per Email über die genauen Details eines Erfolgshonorars auf und ob eine solche Vereinbarung in Ihrem individuellen Fall zweckmäßig ist.
Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht und Medizinrecht – Gleichermaßen für Arzt- und Patientenseite
Es gibt viele Fälle, in denen Aufklärungs- oder ärztliche Behandlungsfehler zu bleibenden Schäden bei Betroffenen führten. Doch es muss stets geprüft werden, ob und in wieweit Schadensersatz und Schmerzensgeld auch tatsächlich durchsetzbar sind. Auch bei einer vorbildlichen und ordnungsgemäßen Behandlung können unvorhergesehene Komplikationen auftreten. Auch erfahrenen Ärzten können Fehler unterlaufen.
Anwalt für Patienten / Patientenrechte
Bei tatsächlich vorliegenden Behandlungsfehlern helfe ich Ihnen als Patient dabei, Ihre Interessen und Ansprüche gegenüber Ärzten und Krankenhäusern durchzusetzen. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Behandlungsdokumentation, auf die Sie als Patient ein Einsichtsrecht haben.
Anwalt für Ärzte / Arztrechte
Sind Sie als Arzt tätig und mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers konfrontiert? Ich vertrete Sie in allen Verfahren, die damit im Zusammenhang stehen.
Neben potentiell zivilrechtlichen Forderungen des Schadensersatzes und Schmerzensgeld, steht für Ärzte mitunter auch mehr auf dem Spiel. Hier sind insbesondere die berufsrechtlichen und strafrechtlichen Implikationen im Blick zu behalten. Schnell steht der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder sogar fahrlässiger Tötung im Raum, mit entsprechenden juristischen Konsequenzen!
Vermeiden Sie es daher als Arzt / Heilberufler, sich auf eigene Faust zu verteidigen. Einmal getätigte, unüberlegte Aussagen können später oft nur noch schwerlich oder gar nicht mehr revidiert werden. Den Bereich des Arztstrafrechts thematisiert diese Seite gesondert.